Die notwendigen Schritte hängen vom Sterbeort ab:

Nach Eintritt eines Todesfalles nehmen Sie mit uns am besten so rasch wie möglich Kontakt auf. Wir informieren Sie ausführlich über die weiteren Schritte.

 

Todesfall zu Hause:

  • Benachrichtigung des Kreisarztes (dieser stellt den Totenschein aus)
  • Gibt der Totenbeschau-Arzt den Verstorbenen frei, können wir den Verstorbenen abholen und in die zuständige Leichenhalle überführen (ev. Kleidung vorbereiten).

 

Todesfall im Krankenhaus, Pflegeheim, Pensionistenheim, Hospiz:

  • Totenbeschau wird durch einen Arzt vor Ort durchgeführt
  • Gibt der Totenbeschau-Arzt den Verstorbenen frei, können wir den Verstorbenen abholen und in die zuständige Leichenhalle überführen (ev. Kleidung vorbereiten).

 

WIR ERLEDIGEN FÜR SIE SÄMTLICHE BEHÖRDENWEGE.

 

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN: (falls vorhanden)

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde (wenn vorhanden)
  • Meldenachweis (wenn vorhanden)
  • Bei Verwitweten: Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
  • Bei nichtösterreichischen Staatsbürgern: Reisepass
  • Foto der/des Verstorbenen
    (falls Fotoparte, Andenken- bzw. Aufbahrungsbilder erwünscht)
  • Ev. Polizze einer Sterbeversicherung

02612/43221

 

BESTATTUNG HADERER
Eisenstädterstr. 27
7350 Oberpullendorf
Filiale:
7442 Lockenhaus
Tel.: 02612/4 32 21
Mobil: 0664/450 54 70